Klausureinsicht Steuerrecht
Liebe Studierende,
die Klausureinsicht für alle Klausuren im Steuerrecht aus dem Sommersemester 2020 sowie dem Wintersemester 2020/21 findet – unter Verbehalt der Infektionslage und Infektionsschutzmaßnahmen – statt am
Fr., 26.03.2021 um 10.00 Uhr im Raum H5!
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung bei Frau Schüller (brigitte.schueller@fau.de) bis spätestens Mittwoch, 24.03.2021 unter Angabe von Name, Matrikelnummer und Fach zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausureinsicht ist.
Während der Einsicht bitten wir Sie, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten und sowohl vor als auch im Raum Abstand zu den Mitarbeitern und anderen Studierenden zu halten. Außerdem ist es notwendig, während der Einsicht einen Mund-Nase-Schutz (FFP2-Maske) zu tragen.